Bedingungen
Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Geltungsbereich
- Die Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen und Lieferungen, die wir machen.
Artikel 2 – Vertragsschluss
- Alle unsere Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben
- Wenn wir dem Käufer den Inhalt einer Vereinbarung schriftlich bestätigen und der Käufer ihre Richtigkeit nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen bestreitet, sind die Parteien daran gebunden.
- Sofern keine ausdrücklichen schriftlichen Aufzeichnungen vorliegen, gelten die Bestellung des Käufers und unsere Vereinbarung als Abschluss einer Vereinbarung. Der später auf dem Lieferschein angegebene Nachweis dient als Beweis für den Inhalt der Vereinbarung.
- Spezifikationen, Anweisungen usw. sind nur gültig, wenn und soweit sie im Angebot enthalten sind.
Artikel 3 – Preise
- Alle angebotenen und vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Lieferung ab Werk Weert und ohne Zuschlag für Transportkreditbeschränkungen, unvermindert der Bestimmungen von Artikel 4, Absatz 6. Diese Preise sind basiert auf Tarife , Löhnen, Einfuhrzöllen, Steuern und anderen preisbestimmenden Faktoren, die zum Zeitpunkt des Angebots oder des Vertragsabschlusses gelten.
- Im Falle einer Änderung eines oder mehrerer dieser Faktoren sind wir auch berechtigt, die angebotenen oder vereinbarten Preise entsprechend und rückwirkend an den Zeitpunkt der Änderung anzupassen. Wir werden die Änderung auf Wunsch des Käufers nachweisen.
- Eine solche Preisanpassung berechtigt den Käufer nicht zur Kündigung des Vertrages.
- Unsere Preislisten und sonstigen Preisangaben stellen kein Angebot dar. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, unsere Preisangaben zu ändern, wenn der Markt dies veranlasst.
Artikel 4 – Lieferung und Lieferzeiten
- Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, 10% mehr oder weniger zu liefern.
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
- Vor der Lieferung behalten wir uns das Recht vor, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung zu verlangen.
- Angegebene Lieferzeiten gelten niemals als Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir daher schriftlich über den Verzug informiert werden.
- Eine Überschreitung der Lieferzeit verpflichtet uns nicht zu einer Entschädigung und gibt dem Käufer nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn der Käufer die Versandart festlegt, trägt der Käufer die damit verbundenen Kosten.
- Alle Waren unterliegen dem Risiko des Käufers ab dem Zeitpunkt, an dem sie unser Gelände verlassen haben, oder, falls die Waren von uns gelagert werden, ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Alle Waren werden auf Kosten und Gefahr des Käufers transportiert, auch wenn die Frachtkosten auf unsere Rechnung gehen.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekaufte Ware zum Zeitpunkt ihrer Lieferung oder zum Zeitpunkt der Übergabe an ihn gemäß der Vereinbarung entgegenzunehmen. Wenn die Gegenpartei die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen verweigert oder nicht liefert, wird die Ware auf Risiko der Gegenpartei gelagert. In diesem Fall schuldet die Gegenpartei alle zusätzlichen Kosten, einschließlich in jedem Fall Lagerkosten.
Artikel 5 – Zahlung
- Wenn die Ware in Teilen geliefert wird, wird für jede Sendung eine Rechnung separat erstellt.
- Auch wenn der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Termin oder früher oder später entgegennimmt, wird eine Rechnung erstellt.
- Wird die Ware zwischenzeitlich bei uns gelagert, wird nach Fertigstellung der Ware auch eine Rechnung erstellt.
- Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen vereinbarten Frist oder, falls dies nicht der Fall ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Eine Abrechnung ist nicht zulässig.
- Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen erfolgt ist, ist der Käufer in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer Zinsen auf den zum gesetzlichen Satz zu zahlenden Betrag + 2%. Alle außergerichtlichen Kosten, die uns entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Diese außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15% des Kapitalbetrags und der Zinsen oder auf die jeweils aktuelle Inkassorate der Niederländischen Anwaltskammer festgesetzt.
- Vom Käufer geleistete Zahlungen reichen immer aus, um alle geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend die am längsten ausstehenden Rechnungen zu decken, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
- Ab dem Tag, an dem der Käufer in Verzug ist, werden alle anderen Ansprüche gegen den Käufer, insbesondere bei Lieferung in mehreren Sendungen, sofort fällig und zahlbar.
Artikel 6 – Reklamation
- Reklamationen werden nur bearbeitet, wenn sie innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung der betreffenden Ware per Einschreiben bei uns eingehen und nur dann und soweit sich die gelieferte Ware noch in einem unverarbeiteten Zustand befindet. Die Bearbeitung einer Beschwerde bedeutet keinerlei Haftungsübernahme.
- Um uns ein möglichst genaues Bild machen zu können, muss die Beschwerde eingereicht werden, wobei Art und Gründe der Beschwerden so genau wie möglich anzugeben sind.
- Reklamationen werden nur dann als begründet erklärt, wenn die gelieferte Ware von der Produktspezifikation abweicht.
- Halten wir die Beanstandungen des Käufers für begründet, verpflichten wir uns ausschließlich, die Leistung noch zu erbringen oder den Kaufpreis durch Gutschrift des Leistungsbetrages zu erstatten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Beträge mit ausstehenden Rechnungen zu verrechnen.
- Die Rücksendung von Waren ist nur nach unserer Erlaubnis gestattet und muss schriftlich erfolgen.
Artikel 7 – Haftung
- Wir schließen jegliche Haftung für Schäden aus, einschließlich Folgeschäden, die durch die Verwendung oder Lieferung der von uns gelieferten Waren verursacht werden.
- Im Falle eines zurechenbaren Mangels an der Vertragserfüllung, einschließlich des Transports, haften wir nicht für Schäden des Käufers, es sei denn, der Schaden beruht auf unserer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für diese Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt beim Käufer. In diesem Fall sind wir verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe des auf der entsprechenden Rechnung angegebenen Kapitalbetrags zu zahlen.
- Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die der Verkäufer nicht vernünftigerweise hätte verhindern können, einschließlich: Streiks, Arbeitsunterbrechungen, Maschinenausfall, Rohstoffknappheit, Insolvenz der Lieferanten, Stagnation des Angebots.
- Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, entweder die Vereinbarung über die Aussetzung der Verpflichtungen des Verkäufers für die Dauer der höheren Gewalt aufrechtzuerhalten oder die Vereinbarung aufgrund unvorhergesehener Umstände zu kündigen, ohne verpflichtet zu sein, dem Käufer eine Entschädigung zu zahlen.
- Der Käufer kann uns schriftlich beauftragen, um uns innerhalb von 10 Werktagen eine Meinung zu unserer Wahl zu geben.
Artikel 8 – Sicherheiten
- Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
- Bei verspäteter Zahlung eines fälligen Betrages sind wir berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen und die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware unbeschadet als unser Eigentum zu beanspruchen zu unserem Recht auf Entschädigung.
Artikel 9 – Streitigkeiten
- Für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen gilt Niederländisches Recht.
- Streitigkeiten zwischen uns und dem Käufer werden unter Ausschluss anderer Gerichte und Behörden dem zuständigen Gericht im Bezirk Roermond vorgelegt, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.